Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.  Die Geschäftsbeziehung

1.1  Studio2 bietet Dienstleistungen im Bereich ­Mediengestaltung an. In der Regel werden wir mit der Aus­arbeitung einzelner Projekte beauftragt; im Rahmen einer dauerhaften Zusammenarbeit übernehmen wir auch weitere Aufgaben, z.B. Website-Pflege oder fachliche Beratung.

1.2  Damit wir optimal zugeschnittene Werbe- und Informations­medien für Sie erstellen können, ist eine vertrauensvolle, partnerschaftliche Zusammenarbeit notwendig. Studio2 leistet seinen Beitrag durch Engagement, Zuverlässigkeit und sorgfältige Arbeit; nicht zur Veröffentlichung bestimmte Informationen werden vertraulich behandelt. Umgekehrt erwarten wir von unseren Kunden, dass sie ihren Teil dazu beitragen – im persönlichen Umgang, durch aktive Mitarbeit und pünktliche Bezahlung.

1.3  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln unsere Zusammenarbeit und schaffen dadurch Klarheit. Mit der Auftrags­erteilung erkennen Sie ihre Gültigkeit an. Abweichungen oder Ergänzungen müssen von ­Studio2 schriftlich bestätigt werden.

2.  Auftragsablauf

2.1  Auf der Grundlage einer Projektbesprechung kalkulieren wir den zu erwartenden Aufwand und erstellen ein schriftliches Angebot. Der Auftrag wird durch schriftliche Bestätigung gültig (E-Mail, Fax, Brief).

2.2  Studio2 führt Ihren Auftrag sorgfältig, fachgerecht und unter Beachtung der vereinbarten Fristen aus. Lieferfristen sind Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Bei Mehraufwand und unvorhergesehenen technischen Schwierigkeiten ist angemessene zusätzliche Zeit einzuräumen.

2.3  Wenn es für die Erfüllung des Auftrags erforderlich ist, kann Studio2 in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung Aufträge an Dritte erteilen (z.B. Fotoservices, Erwerb von Bildrechten oder Verträge mit Online-Dienstleistern). Laufen Aufträge im Namen und auf Rechnung von Studio2, übernehmen Sie die Kosten, sobald sie fällig wurden. Studio2 haftet nicht für Leistungen Dritter.

2.4  Ein effektiver Arbeitsablauf erfordert Ihre Mitarbeit. Sie stellen alle für den Auftrag benötigten Informatio­nen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung und teilen Änderungen ­sowie Verzögerungen unverzüglich mit. Müssen Arbeiten infolge unrichtiger oder nachträglich geänderter Angaben wiederholt werden, tragen Sie den dadurch entstehenden Aufwand.

2.5  Als Herausgeber sind Sie für Ihre Drucksachen und Online-Medien haftbar. Es ist Ihre Aufgabe, die Inhalte rechtlich zu prüfen bzw. prüfen zu lassen (z. B. korrekte Produktangaben, Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei Impressum und Onlineshops, Urheberrechte der Fotos und Logos).

2.6  Nach einer letzten, sorgfältigen Prüfung (Texte, Zeichnungen und Bilder, Funktionsfähigkeit z. B. von Weblinks und Mailformularen) nehmen Sie die Arbeit in Form einer schriftlichen Freigabe ab und übernehmen damit die volle Verantwortung. Erst nach dieser Freigabe erstellt Studio2 die Druckunterlagen bzw. macht die Arbeit im Internet allgemein zugänglich.

2.7  Bei Printmedien endet die Arbeit von Studio2 mit der Übergabe der Druckdaten. Die endgültige ­Freigabe an die Druckerei bzw. den Anzeigenverlag erteilen Sie selbst. Falls wir die Produktion überwachen sollen, ist das im Einzelfall gesondert zu vereinbaren.

2.8  Befinden wir uns in Verzug, können Sie vom Vertrag erst zurücktreten, nachdem Sie schriftlich eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt haben und diese ohne Ergebnis verstrichen ist. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen.

2.9  Wir verpflichten uns, sorgfältig mit Unterlagen umzugehen, die Sie uns für die Ausführung des Auftrags bereitstellen, haften für entstandene Schäden jedoch nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

3.  Bezahlung

3.1  Viele Arbeiten sind im Voraus nicht genau einzuschätzen. Bei unvorhergesehenem Mehraufwand können bis zu 20% des Angebotspreises zusätzlich in Rechnung gestellt werden; noch höhere Mehrkosten sind von der Zustimmung des Auftraggebers abhängig. Unabhängig davon fallen Mehrkosten an bei ­Erweiterung des Auftragsumfangs und bei nachträglichen oder wiederholten Änderungen durch den Auftraggeber. ­Leistungen, die nicht ausdrücklich im An­gebot aufgeführt sind (z.B. Änderung und digitale Aufbereitung der gelieferten Vorlagen, Manuskriptstudium, Drucküberwachung), werden ebenfalls gesondert berechnet.

3.2  Erstreckt sich ein Auftrag über einen längeren Zeitraum, kann Studio2 Abschlagszahlungen gemäß der erbrachten Leistungen in Rechnung stellen. Die Schlussrechnung erfolgt nach der Freigabe durch den Auftraggeber. Verzögert sich der Abschluss des Projekts, z.B. wegen Wartezeiten oder wiederholter Änderungen durch den Auftraggeber, können die bisher erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt werden.

3.3  Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum und ohne Abzug fällig, sofern nicht besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden. Die Arbeit bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Studio2.

3.4  Bei Zahlungsverzug können wir die Weiterarbeit einstellen bzw. von Vorauszahlungen abhängig machen. Bei säumigen Kunden machen wir die Weitergabe der Druckunterlagen bzw. die Veröffentlichung der Website von einer Teilzahlung in Höhe von 90% des Angebotspreises abhängig.

3.5  Sie sind nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forde­rungen von Studio2 aufzurechnen, außer Ihre Forderung wurde von uns schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

4.  Eigentums- und Nutzungsrechte

4.1  In der Regel ist die von Studio2 erbrachte Arbeit nach vollständiger Bezahlung Eigentum des Auftrag­gebers, inklusive aller weiteren Nutzungsrechte. Auf Wunsch übergeben wir ­Ihnen auch die Arbeits­dateien; ausgenommen sind Schriften, Fotos und andere Daten, die ­Studio2 selbst lizensiert hat.

4.2  Sofern uns laut Gesetz Urheberrechte oder andere ­gewerbliche Schutzrechte an unseren ­Arbeiten ­entstehen (z.B. bei künstlerischen Illustrationen), räumen wir dem Auftraggeber die zeitlich unbe­grenzte Nutzung für Zwecke der Werbung und Unterneh­menskommunikation im deutschen ­Sprachraum ein. Bei weiter­gehender Nutzung erhalten wir ein gesondertes Honorar, das von Fall zu Fall im Voraus zu vereinbaren ist.

4.3  Studio2 darf die Ergebnisse seiner Arbeit in eigenen Werbemedien als Referenzwerk zeigen. Der Auftrag­geber kann der Nutzung in zukünftigen Publikationen widersprechen.

 

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