Rechtliche Aspekte Ihrer Website

Auch beim Veröffentlichen einer einfachen geschäftsmäßigen Website spielen verschiedene Rechtsthemen eine Rolle: Copyright, Impressum, Datenschutz… Auf dieser Seite können Sie sich einen kurzen Überblick verschaffen. Die wichtigsten Themen und Vorschriften werden angerissen; der Bereich Onlineshops, Fernabsatz etc. bleibt aber außen vor, das würde den Rahmen sprengen. Ansonsten gilt: Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Anwalt oder Rechtsberater.


Verwendung von Bildern und Texten

Dass Texte, Fotos, Musik und Videos aus dem Internet nicht einfach für die eigene Website verwendet werden dürfen, hat sich inzwischen weitestgehend herumgesprochen. Als eigenständige Werke (§ 2 UrhG) sind sie nach § 1 UrhG urheberrechtlich geschützt. Voraussetzung: Es handelt sich um eine persönliche, geistige Schöpfung, die das Durchschnittskönnen deutlich übersteigt; alltägliche Arbeiten, die jeder erstellen könnte, sind nicht geschützt. Fotos sind darüber hinaus nach § 72 UrhG geschützt.

  • Fremde Fotos: Das Veröffentlichungsrecht hat der jeweilige Fotograf. Mit ihm ist die Nutzung zu klären; er kann auch bestimmen, ob und wie er als Urheber genannt wird. Bei Fotos aus Bilddatenbanken ist die Nutzung vertraglich geregelt.
  • Eigene Fotos bzw. Fotos, die in Ihrem Auftrag erstellt wurden, dürfen Sie natürlich verwenden. Ausnahme: Bilder von Personen dürfen nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden (§ 22 KunstUrhG); dies wiederum gilt nicht bei Versammlungen oder wenn die Person nebenbei auf dem Bild auftaucht (§ 23 KunstUrhG).
  • Auch Texte können urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie das alltägliche Maß übersteigen: also Artikel auf einer Website ja, aber nicht einfache Marketingtexte oder Bedienungsanleitungen. Erlaubt sind Zitate (§ 51 UrhG): einzelne Stellen aus einem Text, als Zitat gekennzeichnet und unter Angabe der Quelle.

Brauchen Sie einen Copyright-Hinweis bei Ihren eigenen Texten und Bildern? Das deutsche Urheberrecht gilt auch ohne einen solchen Hinweis. Sinnvoll ist der Hinweis, falls Sie internationale Rechte geltend machen möchten. Oder um die Lage klarzustellen und damit der Ausrede »das habe ich nicht gewusst« vorzubeugen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht
http://www.rechtambild.de

Markenrecht

Im deutschen Recht können geschäftlich genutzte Wörter, Namen, Abbildungen, aber auch Hörzeichen durch Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt als Marke geschützt werden. Die Marke ist damit geschützt, auch wenn sie nicht mit ® oder ™ gekennzeichnet ist. Umgekehrt sollten diese Zeichen nur dann verwendet werden, wenn der entsprechende Begriff tatsächlich als Marke geschützt ist.

Hinsichtlich fremder Marken ist zu beachten:

  • Fremde Marken dürfen nicht für eigene Webadressen verwendet werden
  • Fremde Marken dürfen nicht für eigene Produkte verwendet werden
  • Fremde Markennamen sollten auch nicht als Meta-Tags (Suchbegriffe für Suchmaschinen) verwendet werden
  • Zulässig ist die Nutzung fremder Wort- und Bildmarken für Händler, die das entsprechende Produkt vertreiben wollen, sowie bei der Werbung für Dienstleistungen oder Zusatzangebote zum Produkt (dann aber nur als Wortmarke)

Datenbanken für deutsche und internationale Marken:
http://register.dpma.de, https://euipo.europa.eu, http://www.wipo.int/romarin

Haftung für Inhalte

Sie sind für ihre eigenen Inhalte selbst verantwortlich – im Web genauso wie in Printpublikationen oder anderen Medien. § 7 Telemediengesetz sagt klar: „Diensteanbieter sind für eigene Informationen, die sie zur Nutzung bereithalten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.“ Das betrifft die folgenden Aspekte:

  • Verletzung fremder Markenrechte, Urheberrechte oder des Wettbewerbsrechts
  • Verletzung fremder Persönlichkeits- oder Eigentumsrechte (z.B. Recht am eigenen Bild)
  • Strafrechtliche Haftung im Fall von vorsätzlicher Beleidigung, Verbreitung pornografischer Schriften, Computersabotage etc.

Was bringt ein allgemeiner Haftungsausschluss im Impressum? Gute Frage. Sicher kann damit nicht die gesetzliche Haftung umgangen werden. Musterdisclaimer z.B. von eRecht24.de oder Juraforum.de weisen allenfalls auf ohnehin bestehende Tatbestände hin, etwa dass der Anbieter keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit übernimmt oder dass durch das Lesen der Beiträge kein Vertragsverhältnis zustande kommt.

Viele Anbieter im Web bieten ausgesuchte Links zu externen Webseiten, distanzieren sich dann aber ausdrücklich von deren Inhalt. Paradox, oder? Grund dafür ist das berühmt-berüchtigte „Urteil vom 12. Mai 1998“ des Landgerichts Hamburg, wonach man durch einen Link die Inhalte der verlinkten Seite mit zu verantworten habe. Der Artikel von Christoph Köster im c’t Magazin beleuchtet den Hintergrund dieses Urteils, das meist falsch interpretiert und zitiert wurde (und übrigens nie rechtskräftig wurde). Ein Beitrag im Spiegel fasst das Thema so zusammen: „Das Feld der Disclaimer gilt juristisch als geklärt […]: Disclaimer bei Links sind ‚für die Katz‘, sie bringen überhaupt nichts.“

http://de.wikipedia.org/wiki/Disclaimer

Anbieterkennzeichnung / Impressum

Laut § 5 Telemediengesetz müssen geschäftsmäßige Websites (dazu zählen alle Seiten, die nicht ausschließlich privater Natur sind) dem Besucher zu erkennen geben, mit wem er es hier zu tun hat. Vorgeschrieben sind im Wesentlichen folgende Angaben:

  • Name des Betreibers, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und die Vertretungsberechtigten (z.B. Geschäftsführer)
  • Vollständige (ladungsfähige) Anschrift des Anbieters, Postfach genügt nicht
  • E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme; nach neueren Urteilen auch eine Telefon-Nr.
  • Rechtliche Angaben: je nach Anbieter die zuständige Aufsichtsbehörde, Handelsregister / Vereinsregister etc. und Registernummer
  • Umsatzsteuer-ID (falls vorhanden)

Diese Angaben sind „unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten“. Eingebürgert hat sich eine Impressum-Seite (alternativ: „Anbieterkennzeichnung“ oder „Kontakt“), erreichbar über das Menü und/oder am Fuß jeder Seite.

http://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht

Datenschutz

Beim Datenschutz geht es nicht nur um gesetzliche Vorschriften, sondern vor allem um Vertrauen – zwischen Besuchern und dem Anbieter einer Website, und damit auch zwischen (potenziellen) Kunden und Ihrem Unternehmen bzw. Ihrer Organisation.

  • Bei personenbezogenen Daten gilt laut BDSG der Grundsatz der Datensparsamkeit. Es sollen nur Daten erhoben werden, die für einen konkreten Fall (z.B. einen Vertrag) erforderlich sind. Für andere Zwecke (z.B. Werbe-E-Mails oder Newsletter) dürfen diese Daten nur verwendet werden, wenn der Betroffene ausdrücklich eingewilligt hat.
  • Nutzertracking / Webstatistiken, also die Analyse von Webseitenzugriffen, ist ein heißes Eisen – insbesondere die Erfassung der IP-Adresse des Besuchers und das Anlegen von Cookies auf dessen Rechner. Für Dienste wie Google Analytics, eTracker oder Piwik gibt es mittlerweile datenschutzkonforme Vorgehensweisen. Insbesondere sind die Besucher auf den Einsatz eines Dienstes hinzuweisen und müssen der Erfassung ihrer Daten widersprechen können.
  • Ähnliches gilt auch für den Anzeigendienst Google AdSense.
  • Auch beim Einbinden von Facebook, Twitter & Co., beispielsweise über einen „Gefällt mir“-Button, wird die IP-Adresse des Besuchers übermittelt.

Jeder Anbieter einer Website muss in einer Datenschutzerklärung seine Besucher über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personen­bezogener Daten sowie die Verarbeitung der Daten außerhalb der EU unterrichten.

http://www.e-recht24.de/datenschutz.html
http://www.xamit-leistungen.de/downloads/XamitStudieWebstatistikenimTest.pdf

Weitere Informationen:
http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=13 Forum Computer- und Onlinerecht
http://www.juraforum.de/internetrecht Noch ein Forum
http://www.e-recht24.de Ratgeber Internetrecht

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